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Über mich

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lic. phil.

Esther Oertli

Menschen und ihre Geschichten, ihre Individualität und Vielfalt faszinieren mich. Als Psychotherapeutin sehe ich meine Aufgabe darin, ihre persönliche Wahrnehmung zu schärfen und herauszufinden, weshalb sie tun, was sie tun und sie damit zu befähigen, ihren eigenen Handlungsspielraum zu erweitern. Mein Ziel ist es, Ihnen einen wertschätzenden und unterstützenden Raum anzubieten, in dem Sie sich verstanden und sicher fühlen können.

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Methodik

Psychotherapie soll Ihnen eine bewusstere Wahrnehmung und ein tieferes Verständnis Ihrer Innenwelt, Ihrer Beziehungen und Ihrer Lebenssituation ermöglichen.
Es geht darum, neue Perspektiven zu entwickeln, Neues auszuprobieren, das Vertrauen in Ihre eigenen Ressourcen zu stärken und damit innerlich zu wachsen.
Ich arbeite mit wissenschaftlich fundierten Therapiemethoden. Meine Grundausbildung in systemischer Psychotherapie erweitere und ergänze ich laufend mit diversen Fortbildungen.

Behandlung

Dauer

Kurzzeitberatung oder Langzeittherapie?

Manchmal genügen schon wenige Inputs, um einen stockenden Prozess wieder zu aktivieren. Oder aber Sie wünschen sich eine tiefergehende Auseinandersetzung mit Ihrem Lebensentwurf. Im Zentrum stehen Sie mit Ihrem Anliegen. Im Gespräch entwickeln und definieren wir daraus Ihren persönlichen Behandlungsplan.

Kosten

Einzeltherapie

Eine Kostenübernahme der psychologischen (nicht-ärztlichen) Psychotherapie durch die Grundversicherung der Krankenkasse ist seit dem 01.07.2022 möglich. Dazu benötigen Sie zwingend eine ärztliche Anordnung vor der ersten Therapiesitzung. Die Anordnung gilt für 15 Sitzungen, danach braucht es erneut eine Anordnung. Soll die Therapie nach 30 Sitzungen über die Grundversicherung weitergeführt werden, braucht es eine psychiatrische Begutachtung und eine Kostengutsprache ihrer Krankenversicherung. Kostenbeteiligungen über die Zusatzversicherung sollten weiterhin möglich sein. Dabei variiert die Höhe der Beiträge je nach Kasse und Versicherungsmodell. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse, welchen Teil der Kosten und zu welchen Bedingungen die Kasse diese übernimmt. Ich bin im Besitz der kantonalen Praxisbewilligung und als eidg. anerkannte Psychotherapeutin bei den Kassen und der IV (Bundesamt für Sozialversicherungen) anerkannt.

Im Falle eines vorangegangenen Unfall- oder Traumageschehens besteht zudem gemäss Opferhilfegesetz (OHG) die Möglichkeit, eine Kostenbeteiligung zu beantragen. Erkundigen Sie sich dazu bei der Kantonalen Opferberatungsstelle.

Paartherapie, Coaching, Beratung und Supervision

Alle psychologischen Leistungen, die nicht der Behandlung einer diagnostizierten psychischen Störung dienen, gelten nicht als Pflichtleistungen der Krankenkassen. Die Kosten sind in diesen Fällen von den Klientinnen und Klienten selbst zu tragen.

Kostenbeteiligungen der Krankenkassen
Privatsphäre

Schweigepflicht

Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP halte ich mich an die berufsethischen Grundsätze des Berufsverbandes. Dazu gehören neben der Schweigepflicht und der Verpflichtung zu fortlaufender Weiterbildung auch die Supervision der eigenen Tätigkeit.

Kontakt

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